Gutachten - Baustein 10
Baustein 10 -
Gutachten: außergerichtlich und gerichtlich

Wenn es gar nicht mehr anders geht, erstellen wir Gutachten, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
Frau Dr. Anette Ritter-Höll ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer München-Oberbayern.
Wenn die außergerichtlichen Gutachten Bestandteil in einem gerichtlichen Verfahren werden, so ist Frau Ritter-Höll - sofern der Vorsitzende Richter es zulässt - auch bei Anhörungen des dann in diesem Verfahren gerichtlich bestellten Sachverständigen im Gerichtssaal anwesend und stellt für dessen Partei fachliche Fragen mit oftmals überraschenden Wendungen.
Sehr viel lieber als Gutachten zu erstellen wäre, vor den Streitigkeiten aktiv werden zu dürfen, da die Aktenlage immer dieselbe Sprache spricht: Der Streit wäre im Vorfeld vermeidbar gewesen, wenn…, ja wenn – es sind meist nur missachtete Kleinigkeiten, die oft kartonweise Gerichtsakten produzieren.
So was muss doch nicht sein?
„Man ruft uns erst, wenn die Verwirrung da ist“
(Hermann Ritter im Interview 1993 mit der Zeitschrift „Naturstein architektur“)
Rufen Sie lieber die einzelnen Bausteine 1 bis 9 ab – Sie werden davon profitieren – versprochen!