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Steinbruch Mörnsheim 1948
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Sanierung - Baustein 5 bis 8

Baustein 5 -
Schadenserfassung Stein an (denkmalgeschützten) Bauwerken

Als Vorbereitung für die Sanierung eines (denkmalgeschützten) Bauwerks ist eine Erfassung aller Steinschäden einschließlich der Fugen unumgänglich.

Wir beginnen mit der notwendigen Überprüfung der Fassade bzw. Monumente nach dem Gebot der „Wahrung der öffentlichen Sicherheit“.

Zur fundierten Erfassung nutzen wir entweder einen Hubsteiger oder im Idealfall ein Gerüst, die beide bauseits gestellt werden. Die Eintragung aller Schäden erfolgt zunächst händisch und wird dann später entweder digital oder händisch in einen zweiten Plansatz eingetragen.

Die Legende für die Schäden wird individuell auf das Bauwerk abgestimmt. Eine Unterteilung eines Schadens in kleinere Untereinheiten erfolgt in dem Maße, wie es praktikabel ist.

Erfasst werden von uns alle Erscheinungsbilder, unabhängig deren Sanierungsdringlichkeit, als Vorbereitung auf das nachfolgende Sanierungskonzept (Baustein 6).

Baustein 6 -
Sanierungskonzept an (denkmalgeschützten) Bauwerken

Auf Grundlage der Schadenserfassung (z.B. Baustein 5) wird ein Sanierungskonzept erstellt.

Das Sanierungskonzept  muss zwingend die Kriterien der denkmalpflegerischen Anforderungen genau erfüllen, wie die Frage nach der Nachhaltigkeit der Maßnahmen, aber auch den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen, wie z.B. eine Fugensanierung oder die Wiederherstellung gestörter Wasserführungen.

Deshalb ist es für uns selbstverständlich, vor Beginn des Sanierungskonzeptes das Gespräch mit allen Beteiligten (Bauherr, Architekt, Denkmalpflege) zu führen, um bereits im Vorfeld diese Fragen unter Berücksichtigung der Kosten und Nachhaltigkeit zu klären, die je nach Bundesland und auch je nach Gebietsreferenten innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich sind.

Dabei müssen auch Fragen geklärt werden, die auch heute noch unbequem sind, wie z.B. die nachhaltige Sanierung von Windeisen in Steinprofilierungen – siehe Foto.

Dieses Gespräch, das von uns protokolliert wird, ist für uns die „Marschrichtung“ zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes, das wir in einem zweiten Gespräch mit den o.g. Beteiligten vorstellen, diskutieren, ggf. modifizieren und verabschieden.

Baustein 7 -
Erstellung Leistungsverzeichnis

Auf Grundlage des Sanierungskonzeptes (z.B. Baustein 6) erstellen wir ein Leistungsverzeichnis für den Bereich Naturstein.

Der Bieter muss mit dem Leistungsverzeichnis auf die Problematik des Objektes eingestimmt werden. Er muss die Vorgeschichte und die Ergebnisse der Voruntersuchungen kennen – auch wenn das für die zu erbringende Leistung auf den ersten Blick nicht notwendig sein sollte.

Unsere Leistungsverzeichnisse enthalten nicht nur den Text und nachvollziehbare Massen, sondern auch Skizzen als Überblick und in Details, so dass tatsächlich jeder Kalkulator vom grünen Tisch aus das Leistungsverzeichnis kalkulieren kann.

Wir haben die Steintechnik gelernt, wissen also, welche Details notwendig sind.

Eine Skizze muss bei uns nicht farbig sein – was die Kopierkosten nur erhöht und mögliche  Inkompetenz im wahrsten Sinne des Wortes überstrahlt – sondern es reicht für den Informations-gehalt eine schwarz-weiß Skizze mit exakten Maßketten.

Die Leistungspositionen werden z.B. bei Vierungen nicht nach Ein-Stück-weise ausgeschrieben, sondern nach Kubatur analog den Forderungen nach DIN 18332, was für die Abrechnung nur Vorteile bietet, da andere Maße umgerechnet werden können.

Nachträge sind zwar – auch bei einem noch so fundierten Leistungsverzeichnis – nie ausgeschlossen, fallen aber bei unseren Leistungsverzeichnissen in einem eher geringen Umfang an und können zudem sehr oft auf vorhandene Einheitspreise der Leistungspositionen umgerechnet werden.

Baustein 8 -
Qualitätsicherung Baustelle (Denkmal)

Zur Sicherstellung der Umsetzung des Leistungsverzeichnisses ist eine qualifizierte Bauüberwachung auf der Baustelle umumgänglich.

Vor Beginn der Leistungen gehen wir mit dem Polier des Ausführungsbetriebes die zu sanierenden Bereiche Stein für Stein durch und besprechen mit ihm die auszuführenden Leistungen exakt je Stein.

Diese Vorgehensweise hat nur Vorteile: Der Polier weiß, was er konkret zu tun hat und kennt die gewünschte – mit dem Denkmalamt abgestimmte – Vorgehensweise.

Der Steinmetz / Restaurator ist trotz modernster Technik weiterhin nicht ersetzbar – er arbeitet mit den gleichen handgeführten Werkzeugen wie im Mittelalter, muss z.B. die Techniken und Mörtel-mischungen inkl. Sumpfkalk-technik kennen, den Umgang mit Flüssigblei bzw. Bleiwolle und die in den letzten Jahr-zehnten erfolgten Forschungsergebnisse. All diese Themen besprechen wir im Vorfeld mit dem Polier.

Nach dieser Einführung kommen wir – gerne auch unangemeldet – zur Baustelle, sichten die Leistungen der unterschiedlichen Arbeiter, sprechen stets mit dem Polier, klären offene Fragen und koordinieren und bereiten einen Zwischentermin mit der Denkmalpflege vor.

Ferner sind wir bei der Abnahme dabei.